Seit dem 01. Januar 2024 ist die Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude-Einzelmaßnahmen (BEG – EM)“ in Kraft. Im Rahmen der BEG EM sind Einzelmaßnahmen in Bestandsgebäuden für Wohngebäude und Nichtwohngebäude förderfähig. Einzelmaßnahmen in der Gebäudehülle (Fenster, Haustür,…) werden mit mind. 15% Zuschuss unterstützt. Begleitende Gewerke (Bsp. Elektriker, Maler,…) sind auch förderfähig und erhöhen den Zuschuss.
Nach Abschluss der Maßnahmen erhalten Sie den zugesagten Zuschussbetrag direkt auf Ihr Konto ausbezahlt.
Zudem wird die Fachplanung (Antragstellung,) mit 50% bezuschusst. Wenn der Energieberater vor Beginn der Maßnahme einen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, kann sich dir Zuschuss sogar noch erhöhen.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der BAFA-Website.
Falls Sie keinen eigenen Energieberater haben, können wir die Koordination für die Zuschuss Antragsstellung gerne übernehmen.
Sichern Sie sich gleich einen kostenlosen Beratungstermin bei einem unserer Experten. Rufen Sie uns einfach unter +49 (0) 7504 - 970 41-0 an oder schicken uns eine Mail an info@mueller-jehle.de.